Untersuchungen zeigen, dass rund 30 % der Bevölkerung der westlichen Welt regelmäßig von Ein- und Durchschlafproblemen betroffen sind. Diese Menschen leiden unter Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit und den damit verbundenen Konsequenzen wie zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten oder Sekundenschlaf im Verkehr.
Wir verfügen über ein ambulantes Schlafscreening (Polygraphie) der neusten Generation, welches eine umfassende Abklärung bei Schlafstörungen, insbesondere des Schlafapnoe-Syndroms, ermöglicht. Sollten wir die Diagnose einer Schlafapnoeerkrankung stellen, dürfen wir Sie im Anschluss auch zu einem Schlaflabor überweisen. Für diese Überweisung ist ein ambulantes Schlafscreening zwingend notwendig.
Selbstverständlich werden auch andere Schlafstörungen, wie z.B. das Restless-Legs-Syndrom erkannt, so dass eine Überweisung an den Neurologen zur Therapieeinstellung erfolgen kann.
Eine Abklärung im Schlaflabor ist insbesondere angezeigt bei
- krankhaftem Schnarchen (obstruktive Schlafapnoe)
- Schnarchen mit vom Partner(in) beobachteten Atempausen
- Tagesmüdigkeit, Einschränkung der Tagesbefindlichkeit
- Hypertonie bei gleichzeitigem Schnarchen
- Nächtliche Herzbeschwerden und Rhythmusstörungen bei Schnarchern
- krankheitsbedingten Schlafstörungen
- Internistischen Erkrankungen
- Nächtlichem Asthma, bronchialer und chronischer Bronchitis
- Restless-Legs-Syndrom
- habituelles (nicht krankhaftes) Schnarchen
- Reines Schnarchen
- Reines Schnarchen
Beim habituellen (nicht krankhaften) Schnarchen beraten wir Sie über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Hierbei ist im Vorfeld eine Schlafendoskopie (Somnoskopie) sinnvoll, aus deren Ergebnis sich folgende Therapieverfahren ergeben können.
- Rückenvermeidungsweste
- Zahnschienenanpassung
- Nasenoperation (Septumplastik, Septorhinoplastik)
- Gaumenoperation (Uvulopalatopharyngoplastik)
- Zäpfchenverkleinerung (Uvuloplastik)